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Steuerberaterkanzlei Neffgen in Bonn

Die inhabergeführte Steuerkanzlei steht seit mehr als zwanzig Jahren für kompetente Beratung und unkomplizierte Abwicklung jeglicher Art von steuerlichen Herausforderungen. Gründer und Geschäftsführer Detlef Neffgen verfügt mit seinen Mitarbeitern über ein breites Spektrum an Fachwissen und einem abgestimmten Leistungsportfolio. Aufgrund von fundierter Praxiserfahrung von über dreißig Jahren können Sie sich sicher sein, dass Sie bei uns gut aufgehoben sind. Wir freuen uns, dass Sie mit Ihren Besuch auf unserer Homepage unserem erfahrenen und kompetenten Team das entgegen bringen, was unsere Arbeitsgrundlage ausmacht: Vertrauen! Auf dieser Basis bieten wir Ihnen eine individuelle steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung und begleiten Sie bei Ihren Entscheidungen von der Existenzgründung bis hin zur Planung der Unternehmensnachfolge. Daher stehen wir Ihnen jederzeit für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.

Buchführung

Die Finanzbuchführung ist für Unternehmen jeglicher Rechtsform ein unentbehrliches Instrument zur eigenen Kontrolle. Eine aussagekräftige Auswertung der eigenen Buchführung gibt den Unternehmen einen Überblick über den Erfolg ihrer Tätigkeiten und ist für die Kalkulation der anzubietenden Waren und Dienstleistungen unverzichtbar. Daher sollte die zu erstellende, monatliche Buchführung einen qualitativ hohen Standard haben, den es gemeinsam mit dem Mandanten zu erarbeiten gilt.
Bilanzierung in der Steuerberaterkanzlei Neffgen

Bilanzierung

Zum Ende eines jeden Wirtschaftsjahres haben Unternehmen, egal ob Kapitalgesellschaften, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts oder auch die freien Berufe, ihren Erfolg in einem Jahresabschluss dazustellen. Hierin wird nicht nur das steuerliche Ergebnis ermittelt, sondern auch dargestellt, welche Vermögens- und Schuldenwerte sich im Laufe des zurückliegenden Jahres aufgebaut haben. Diese Wertansätze sind für die zukünftige Planung von Investitionen und Kapitalbedarf ein sehr wichtiger Indikator. Auch für anstehende Finanzierungsgespräche ist eine aussagekräftige Bilanz oberstes Gebot.

Steuererklärung

Die Steuererklärungen für Privatpersonen und Unternehmen jeglicher Rechtsform sind einmal jährlich zu erstellen. Da durch die Fertigung und Abgabe der Steuererklärungen die Steuer endgültig festgesetzt wird bedarf es eines akribischen Hinterfragens, ob alle steuerlichen Möglichkeiten in die Erklärungen eingeflossen sind. Für Unternehmen wäre das z.B. die Prüfung des Ansatzes eines Investitionsabzugsbetrages. Für Privatpersonen z.B. die Prüfung ob haushaltsnahe Dienstleistungen vorliegen. Viele dieser Fragen sind in Beratungsgesprächen individuell mit den Mandanten abzustimmen.